Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich, Leistungsumfang, Vergütung und Haftung für sämtliche Drohnen-Dienstleistungen von Moritz Enderle.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Moritz Enderle, Waldblickweg 14, 94535 Eging am See (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Drohnen-Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt professionelle Drohnen-Dienstleistungen, insbesondere:
- Luftaufnahmen (Foto und Video)
- PV-Thermografie (Wärmebildinspektion von Photovoltaikanlagen)
- Dach- und Gebäudeinspektionen
- Baudokumentation und Baufortschrittsüberwachung
- 3D-Digitalisierung mittels Gaussian Splatting
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die Teilleistung für ihn verwendbar ist.
(4) Umfasst der Auftrag ein Aufmaß, eine Massenermittlung oder eine sonstige Messleistung, wird das Aufmaßverfahren vor Leistungsbeginn schriftlich vereinbart. Festgelegt werden dabei mindestens das Messverfahren, das Lage- und Höhenbezugssystem, die geforderte Genauigkeitsklasse, Zahl und Lage der Pass- und Kontrollpunkte sowie die Gliederung der Massen. Die erreichte Abweichung wird an unabhängigen Kontrollpunkten bestimmt und im Bericht ausgewiesen. Der Auftragnehmer erbringt keine hoheitliche Vermessung; für Katastervermessung, Grenzfeststellung und Gebäudeeinmessung sind in Bayern ausschließlich die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zuständig.
(5) Die technischen Rohdaten einer Befliegung (Bilddaten, Flug- und Korrekturdaten, Auswerteprojekt) werden vom Auftragnehmer für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung archiviert und auf Anfrage erneut bereitgestellt. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung kann gesondert vereinbart werden. Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten besteht nur, soweit dies im Angebot ausgewiesen ist.
§ 3 Vertragsschluss und Angebot
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen beim Auftragnehmer anzufragen.
(2) Der Kunde kann eine Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf der Website stellen. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preis und voraussichtlichem Zeitrahmen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrückliche mündliche Erklärung erfolgen.
(4) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellung, sofern nicht anders angegeben.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern auf der Website Ab-Preise (z. B. „ab X € netto") genannt sind, dienen diese der Orientierung und bilden den Regelfall der jeweiligen Leistung ab. Der tatsächliche Preis richtet sich nach dem individuellen Angebot und dem konkreten Projektumfang. Der Mindestauftragswert beträgt 490 € netto; davon ausgenommen sind Termine innerhalb eines laufenden Rahmenvertrags sowie Zusatzobjekte auf einer bereits beauftragten Route.
(3) Die Anfahrt wird ab dem Betriebssitz in Eging am See nach einfacher Strecke berechnet: bis 30 km ist sie im Angebotspreis enthalten, von 30 bis 60 km werden 45 € netto und von 60 bis 100 km 95 € netto pauschal berechnet. Darüber hinaus werden 0,80 € netto je Kilometer zuzüglich 45 € netto je Stunde Fahrzeit berechnet. Die Anfahrtskosten werden im Angebot ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Terminvereinbarung und Stornierung
(1) Termine für Drohneneinsätze werden einvernehmlich vereinbart. Der Auftragnehmer bemüht sich, den gewünschten Termin des Kunden zu berücksichtigen, kann jedoch keine Termingarantie übernehmen.
(2) Drohneneinsätze sind wetterabhängig. Ist ein sicherer Flugbetrieb aufgrund von Witterungsbedingungen (z. B. starker Wind, Regen, Gewitter, Nebel, Schneefall) nicht möglich, wird der Termin kostenfrei auf den nächstmöglichen geeigneten Tag verschoben. Die Entscheidung über die Flugfähigkeit liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.
(3) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
(4) Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Absage wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, technischer Defekt, behördliche Auflagen) kostenfrei zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
(6) Vergebliche Anfahrt: Kann der Einsatz vor Ort nicht durchgeführt werden, weil der Zugang zum Objekt nicht möglich ist, zugesagte Mitwirkungsleistungen des Kunden (§ 6) nicht vorliegen oder der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erreichbar ist, werden die Anfahrt nach § 4 Absatz 3 sowie eine Ausfallpauschale von 190 € netto berechnet. Wird der Einsatz aus Witterungsgründen abgebrochen, gilt Absatz 2; in diesem Fall fallen keine Kosten an.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das zu befliegende Grundstück bzw. Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und ein sicherer Start- und Landeplatz für die Drohne vorhanden ist.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass erforderliche Genehmigungen des Grundstückseigentümers oder Mieters für den Überflug und die Anfertigung von Aufnahmen vorliegen, sofern der Einsatz auf fremdem Grund stattfindet.
(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind (z. B. Hindernisse, Hochspannungsleitungen, Flugbeschränkungsgebiete, besondere Sicherheitsanforderungen).
(4) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an allen erstellten Aufnahmen (Fotos, Videos, 3D-Modelle, Thermografieberichte) verbleibt beim Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG.
(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Aufnahmen für den im Angebot festgelegten Verwendungszweck ein.
(3) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst das eingeräumte Nutzungsrecht die Verwendung der Aufnahmen für eigene geschäftliche und private Zwecke des Kunden, einschließlich der Veröffentlichung auf der eigenen Website und in sozialen Medien.
(4) Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte zur kommerziellen Weiterverwendung oder eine Unterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, durchgeführte Projekte und die dabei erstellten Aufnahmen als Referenz zu verwenden und zu veröffentlichen (z. B. Portfolio, Website, Projektseiten, soziale Medien, Angebotsunterlagen), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zur Referenzverwendung gehört auch die Nennung des Kunden als Auftraggeber sowie eine kurze Beschreibung von Aufgabenstellung und Ergebnis.
(6) Der Kunde kann der Referenzverwendung jederzeit — auch nachträglich — ganz oder teilweise widersprechen. Ein Hinweis in Textform (z. B. per E-Mail) genügt; eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Auftragnehmer entfernt die betroffenen Inhalte daraufhin innerhalb angemessener Frist aus den von ihm betriebenen Kanälen. Bereits durch Dritte übernommene oder archivierte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.
(7) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht werden: sicherheitsrelevante oder vertrauliche Aufnahmen (z. B. Industrieanlagen, Sicherheitsbereiche, kritische Infrastruktur), Aufnahmen mit erkennbaren personenbezogenen Daten, technische Rohdaten sowie sämtliche Inhalte aus Projekten, die einer Geheimhaltungsvereinbarung nach § 12 unterliegen.
§ 8 Gewährleistung und Nachbearbeitung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Drohnenpiloten und unter Einsatz professioneller Ausrüstung.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ergebnisse schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer berechtigt, zunächst nachzubessern. Dies kann eine erneute Befliegung oder Nachbearbeitung der Aufnahmen umfassen. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Neuflug besteht nur, wenn der Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
(4) Geringfügige Abweichungen von vereinbarten Aufnahmen (z. B. leicht veränderte Perspektive aufgrund von Windverhältnissen oder Luftraumeinschränkungen) stellen keinen Mangel dar.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Aufnahmen für einen bestimmten Verwendungszweck, sofern dieser nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen oder technische Störungen verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(4) Der Auftragnehmer verfügt über eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947.
(5) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
§ 10 Luftrechtliche Bestimmungen
(1) Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen für den gewerblichen Drohnenbetrieb gemäß der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/945.
(2) Der Auftragnehmer führt alle Flüge unter Beachtung der geltenden luftrechtlichen Vorschriften durch. Sollte ein geplanter Einsatz aufgrund behördlicher Einschränkungen (z. B. temporäre Flugverbotszonen, NOTAMs) nicht möglich sein, wird der Termin kostenfrei verschoben.
(3) Der Auftragnehmer ist als Betreiber (UAS-Betreiber) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
(2) Sofern bei Drohnenaufnahmen personenbezogene Daten Dritter erfasst werden (z. B. erkennbare Personen, Kfz-Kennzeichen), werden diese durch den Auftragnehmer im Rahmen der Nachbearbeitung unkenntlich gemacht, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die im Rahmen eines Auftrags erhobenen Projektdaten (z. B. Roh-, Bild- und Videodaten, Thermografiedaten, Punktwolken und 3D-Modelle) werden ausschließlich lokal auf eigener Hardware des Auftragnehmers verarbeitet. Auswertung, Berechnung und Nachbearbeitung erfolgen ohne Cloud-Dienste, ohne Online-Render- oder KI-Dienste Dritter und ohne Weitergabe der Daten an Subunternehmer. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU findet nicht statt.
(4) Auch die Auslieferung der Ergebnisse erfolgt über eigene, selbst administrierte Server in deutschen Rechenzentren — verschlüsselt per HTTPS und über einen zugangsgeschützten Link. Eine Ablage bei öffentlichen Cloud-Speichern (z. B. Google Drive, Dropbox, WeTransfer) findet nicht statt. Nach Absprache ist alternativ eine Übergabe auf einem physischen Datenträger möglich.
(5) Projektdaten werden nach Abschluss des Auftrags für mögliche Nachlieferungen sowie im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten vorgehalten. Auf Wunsch des Kunden werden die Rohdaten nach Abnahme der Leistung gelöscht.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Auftrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
(3) Der Auftragnehmer arbeitet regelmäßig unter erhöhten Vertraulichkeitsanforderungen und hat bereits mehrfach Projekte auf Grundlage von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) durchgeführt. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist jederzeit möglich und wird ausdrücklich begrüßt — wahlweise auf Basis eines Mustertextes des Auftragnehmers oder auf Basis des Standardvertrags des Kunden.
(4) Eine zwischen den Parteien geschlossene Geheimhaltungsvereinbarung geht diesen AGB im Konfliktfall vor. Sie erfasst insbesondere die Referenzverwendung nach § 7: Unterliegt ein Projekt einem NDA, erfolgt keine Veröffentlichung als Referenz, es sei denn, der Kunde stimmt im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Moritz Enderle, Waldblickweg 14, 94535 Eging am See, E-Mail: info@drohnen-niederbayern.de, Telefon: +49 8544 3670005 — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.