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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Leistungsumfang, Vergütung und Haftung für sämtliche Drohnen-Dienstleistungen von Moritz Enderle.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Moritz Enderle, Waldblickweg, 94535 Eging am See (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Drohnen-Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt professionelle Drohnen-Dienstleistungen, insbesondere:

  • Luftaufnahmen (Foto und Video)
  • PV-Thermografie (Wärmebildinspektion von Photovoltaikanlagen)
  • Dach- und Gebäudeinspektionen
  • Baudokumentation und Baufortschrittsüberwachung
  • 3D-Digitalisierung mittels Gaussian Splatting

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die Teilleistung für ihn verwendbar ist.

§ 3 Vertragsschluss und Angebot

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen beim Auftragnehmer anzufragen.

(2) Der Kunde kann eine Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf der Website stellen. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preis und voraussichtlichem Zeitrahmen.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrückliche mündliche Erklärung erfolgen.

(4) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellung, sofern nicht anders angegeben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).

(2) Sofern auf der Website Richtpreise oder Starter-Preise (z. B. „ab X EUR") genannt sind, dienen diese ausschließlich der Orientierung. Der tatsächliche Preis richtet sich nach dem individuellen Angebot und dem konkreten Projektumfang.

(3) Fahrtkosten innerhalb Niederbayerns sind in den Angebotspreisen enthalten, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. Für Einsätze außerhalb Niederbayerns können zusätzliche Anfahrtskosten anfallen, die vorab mitgeteilt werden.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.

(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Terminvereinbarung und Stornierung

(1) Termine für Drohneneinsätze werden einvernehmlich vereinbart. Der Auftragnehmer bemüht sich, den gewünschten Termin des Kunden zu berücksichtigen, kann jedoch keine Termingarantie übernehmen.

(2) Drohneneinsätze sind wetterabhängig. Ist ein sicherer Flugbetrieb aufgrund von Witterungsbedingungen (z. B. starker Wind, Regen, Gewitter, Nebel, Schneefall) nicht möglich, wird der Termin kostenfrei auf den nächstmöglichen geeigneten Tag verschoben. Die Entscheidung über die Flugfähigkeit liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.

(3) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(4) Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Absage wird der volle Auftragswert in Rechnung gestellt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, technischer Defekt, behördliche Auflagen) kostenfrei zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass das zu befliegende Grundstück bzw. Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und ein sicherer Start- und Landeplatz für die Drohne vorhanden ist.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass erforderliche Genehmigungen des Grundstückseigentümers oder Mieters für den Überflug und die Anfertigung von Aufnahmen vorliegen, sofern der Einsatz auf fremdem Grund stattfindet.

(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind (z. B. Hindernisse, Hochspannungsleitungen, Flugbeschränkungsgebiete, besondere Sicherheitsanforderungen).

(4) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an allen erstellten Aufnahmen (Fotos, Videos, 3D-Modelle, Thermografieberichte) verbleibt beim Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG.

(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Aufnahmen für den im Angebot festgelegten Verwendungszweck ein.

(3) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst das eingeräumte Nutzungsrecht die Verwendung der Aufnahmen für eigene geschäftliche und private Zwecke des Kunden, einschließlich der Veröffentlichung auf der eigenen Website und in sozialen Medien.

(4) Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte zur kommerziellen Weiterverwendung oder eine Unterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für eigene Referenzzwecke (z. B. Portfolio, Website, soziale Medien) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Vertrauliche Aufnahmen (z. B. Industrieanlagen, Sicherheitsbereiche) werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

§ 8 Gewährleistung und Nachbearbeitung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Drohnenpiloten und unter Einsatz professioneller Ausrüstung.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ergebnisse schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer berechtigt, zunächst nachzubessern. Dies kann eine erneute Befliegung oder Nachbearbeitung der Aufnahmen umfassen. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Neuflug besteht nur, wenn der Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

(4) Geringfügige Abweichungen von vereinbarten Aufnahmen (z. B. leicht veränderte Perspektive aufgrund von Windverhältnissen oder Luftraumeinschränkungen) stellen keinen Mangel dar.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Aufnahmen für einen bestimmten Verwendungszweck, sofern dieser nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen oder technische Störungen verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

(4) Der Auftragnehmer verfügt über eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

§ 10 Besondere Bestimmungen zur Drohnenvermietung

(1) Mietdrohnen werden dem Kunden in einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand mit vollgeladenem Akku-Set, Fernsteuerung und Transportkoffer übergeben. Der Zustand wird bei Übergabe gemeinsam dokumentiert.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Drohne pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Der Betrieb in Flugverbotszonen, bei unzulässigen Wetterbedingungen oder unter Verstoß gegen die geltende EU-Drohnenverordnung ist untersagt.

(3) Der Kunde muss über die für die jeweilige Drohne erforderlichen Qualifikationen verfügen (z. B. EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) und diese vor Mietbeginn nachweisen.

(4) Bei Übergabe der Mietdrohne wird eine Kaution erhoben. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Mietgegenstand und wird im Mietvertrag festgelegt. Die Kaution wird nach Rückgabe der Drohne in einwandfreiem Zustand vollständig zurückerstattet.

(5) Der Kunde haftet vollständig für alle Schäden an der Mietdrohne und dem Zubehör, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich Verlust, Diebstahl und Totalschaden. Bei Beschädigung wird der Zeitwert, bei Totalschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die hinterlegte Kaution wird in diesem Fall verrechnet.

(6) Die Mietdrohne ist pünktlich zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen zusätzlichen Tag der volle Tagesmietpreis berechnet.

(7) Eine persönliche Einweisung in die Bedienung der Drohne ist im Mietpreis enthalten. Die Einweisung ersetzt nicht die gesetzlich erforderlichen Qualifikationen des Kunden.

(8) Die Untervermietung der Mietdrohne an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

§ 11 Luftrechtliche Bestimmungen

(1) Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen für den gewerblichen Drohnenbetrieb gemäß der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/945.

(2) Der Auftragnehmer führt alle Flüge unter Beachtung der geltenden luftrechtlichen Vorschriften durch. Sollte ein geplanter Einsatz aufgrund behördlicher Einschränkungen (z. B. temporäre Flugverbotszonen, NOTAMs) nicht möglich sein, wird der Termin kostenfrei verschoben.

(3) Der Auftragnehmer ist als Betreiber (UAS-Betreiber) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

(2) Sofern bei Drohnenaufnahmen personenbezogene Daten Dritter erfasst werden (z. B. erkennbare Personen, Kfz-Kennzeichen), werden diese durch den Auftragnehmer im Rahmen der Nachbearbeitung unkenntlich gemacht, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Auftrags zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

§ 14 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich — Moritz Enderle, Waldblickweg, 94535 Eging am See, E-Mail: info@drohnen-niederbayern.de, Telefon: +49 176 57888987 — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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