Sie Bauen. Wir Dokumentieren.

Baudokumentation per Drohne heißt hier: geplante Befliegungen im festen Takt statt einzelner Drohnenfotos. Jeder Termin liefert einen Stand, der sich deckungsgleich mit dem letzten vergleichen lässt, prüffähig nach § 14 VOB/B, im amtlichen Bezugssystem, ab 690 € netto je Termin.

Drohnen-Luftaufnahme der JKU-Campus-Baustelle mit Kränen und Rohbau in Niederbayern

Wer das braucht — und wofür genau.

Baudokumentation heißt für jede Rolle etwas anderes. Wählen Sie Ihre aus: Sie sehen die Aufgabe, die Vorschrift dahinter, das konkrete Ergebnis und den Takt, in dem das sinnvoll ist.

Die Dokumentationspflicht der Leistungsphase 8 erfüllen, ohne jede Woche selbst auf die Baustelle zu fahren.

Die Dokumentation des Bauablaufs ist nach Anlage 10 der HOAI eine Grundleistung der Objektüberwachung — sie gehört zum Honorar, ob sie geführt wird oder nicht. Wer sie lückenhaft führt, steht im Mängelstreit ohne Beleg da, und zwar bis zu fünf Jahre nach der Abnahme. Ein fester Befliegungstakt schließt genau diese Lücke, ohne Bürozeit zu kosten.

Worauf sich das stützt
  • HOAI, Anlage 10Die Dokumentation des Bauablaufs, etwa als Bautagebuch, ist in Leistungsphase 8 eine Grundleistung der Objektüberwachung.
  • § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGBMängelansprüche bei Bauwerken verjähren in fünf Jahren ab Abnahme — so lange muss die Dokumentation lesbar und auffindbar bleiben.
  • DIN EN ISO 19650-2Für die Ablage in einer gemeinsamen Datenumgebung wird eine vereinbarte Benennung der Informationscontainer verlangt; die Lieferung folgt der im Projekt festgelegten Konvention.
Was Sie danach in der Hand haben
  • Orthophoto als GeoTIFF, im CAD direkt maßstäblich einlesbar und mit dem Lageplan überlagerbar
  • Punktwolke als E57 oder LAS für Bestandsaufnahmen bei Umbau und Erweiterung
  • Terminbericht als PDF mit Datum, Uhrzeit und Aufnahmeposition je Bild
  • Dateibenennung nach der im Projekt vereinbarten Konvention, nicht nach Kameravorgabe
Empfohlener Takt

Alle zwei Wochen

Ein Zyklus entspricht ungefähr einem Bauabschnitt. Dazu kommen die Pflichttermine vor jeder Verdeckung.

Preis für diesen Takt rechnen →
Der Unterschied zum Drohnenfoto

Eine Mission, einmal geplant — danach identisch wiederholt.

Ein einzelner Überflug liefert ein Bild. Eine Baudokumentation liefert einen Vergleich — und der funktioniert nur, wenn zweimal exakt dasselbe geflogen wurde. Deshalb wird die Mission einmal geplant und danach unverändert wiederholt: gleiche Flugbahnen, gleiche Höhe, gleiche Überlappung, gleiche Kameraeinstellungen, gleiche Passpunkte.

Das Ergebnis sind Stände, die sich deckungsgleich übereinanderlegen lassen. Erst dann ist eine Differenz zwischen zwei Terminen eine Aussage über die Baustelle und nicht über den Piloten.

Flughöhe und Bodenauflösung
projektfest

Wird zu Beginn aus der geforderten Detailtiefe abgeleitet und danach nicht mehr verändert — sonst ändert sich mit der Auflösung auch, was man erkennt.

Überlappung
längs und quer

Bestimmt, ob die Photogrammetrie rechnet oder Löcher lässt. Wird einmal auf die Baustellengeometrie ausgelegt und dann durchgehalten.

Passpunkte
dauerhaft vermarkt

Werden beim ersten Termin gesetzt und eingemessen. Dieselben Punkte bei jedem Folgetermin bedeuten, dass alle Stände im selben Bezugsrahmen liegen.

Aufnahmezeit
vergleichbarer Sonnenstand

Termine werden in ein ähnliches Zeitfenster gelegt, damit Schattenwurf und Kontrast den Vergleich nicht stören.

Die Termine, die sich nicht nachholen lassen.

Der Kalendertakt deckt den Regelfall ab. Diese Zustände richten sich nicht nach dem Kalender, sondern nach dem Bau — ist der Moment vorbei, ist er unwiederbringlich vorbei. § 4 Abs. 10 VOB/B gibt jeder Vertragspartei das Recht, genau dafür eine gemeinsame Zustandsfeststellung zu verlangen.

  1. Vor dem ersten BaggerBeweissicherung

    Das Urgelände ist die Bezugsfläche jeder späteren Massenbilanz — und der Zustand der Nachbargebäude, Wege und Grünflächen ist der einzige Beleg, wenn später über Risse und Schäden gestritten wird.

  2. Baugrubensohlevor Verdeckung

    Aushubmenge, Sohlhöhe und Böschungen sind nach dem Betonieren der Sauberkeitsschicht nicht mehr prüfbar. Wer hier keine Aufnahme hat, rechnet später gegen eine Behauptung.

  3. Leitungsgräben und Gründungvor Verfüllung

    Lage und Tiefe von Leitungen, Drainagen und Abdichtungen sind nach dem Verfüllen unsichtbar. Das ist der Termin, an dem eine Stunde Aufwand über Jahre entscheidet.

  4. Rohbau je Geschoss

    Belegt den Bautenstand für Abschlagsrechnungen und zeigt Abweichungen von der Planung, solange sie noch ohne Rückbau korrigierbar sind.

  5. Dachfläche vor Dämmung und Abdichtungvor Verdeckung

    Die Ausführung unter der Abdichtung ist danach nur noch mit Öffnung zu prüfen. Aus der Luft ist die gesamte Fläche in einem Durchgang erfasst, ohne dass jemand sie betreten muss.

  6. Außenanlagen vor der Pflasterungvor Verdeckung

    Unterbau, Schichtdicken und die Lage der Entwässerung verschwinden unter der Oberfläche.

  7. Zur AbnahmeZustandsfeststellung

    Hält den Zustand fest, an dem die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt. Ab hier zählt die Dokumentation vier bis fünf Jahre lang.

So sieht eine wiederholte Mission aus.

Jeder Termin folgt exakt derselben Flugroute, Höhe und Kamera-Sequenz. So entstehen über Wochen und Monate vergleichbare Datensätze: Pixel für Pixel deckungsgleich, ideal für Soll-Ist-Vergleiche und Volumendifferenzen.

DJI Matrice 4T auf autonomer Gitter-Mission über einer Baustelle in Niederbayern, 60 m Höhe, 204 Aufnahmen für ein georeferenziertes Orthophoto und 3D-Modell.
Preise

Was das kostet — vor dem Gespräch, nicht danach.

Ein einzelner Termin kostet ab 599 € netto, im laufenden Rahmenvertrag ab 690 € netto. Darin enthalten sind die Anfahrt bis 30 km, die Befliegung und die Lieferung der Aufnahmen. Auswertungen kommen je nach Bedarf dazu, und der Terminpreis sinkt, je länger die Serie läuft.

Ab-Preise je Termin, netto, zzgl. USt.
LeistungFlächeabWas darin steckt
Baustellenaufnahmebis 1 ha599 €Anfahrt bis 30 km, Befliegung, Orthophoto und Lieferung der Aufnahmen mit Zeitstempel und Position
Baustellenaufnahme1 bis 3 ha899 €Anfahrt bis 30 km, Befliegung, Orthophoto und Lieferung der Aufnahmen mit Zeitstempel und Position
Baustellenaufnahme3 bis 8 ha1.299 €Anfahrt bis 30 km, Befliegung, Orthophoto und Lieferung der Aufnahmen mit Zeitstempel und Position
Baustellenaufnahme8 bis 20 ha2.199 €Anfahrt bis 30 km, Befliegung, Orthophoto und Lieferung der Aufnahmen mit Zeitstempel und Position
Termin im Rahmenvertragbis 2 ha690 €Identisch wiederholte Mission, nur innerhalb eines laufenden Rahmenvertrags
Termin im Rahmenvertrag2 bis 6 ha990 €Identisch wiederholte Mission, nur innerhalb eines laufenden Rahmenvertrags
Geländemodellje Termin+ 290 €Höhenmodell der Baustelle als GeoTIFF oder DXF, Grundlage für Massen und Profile.
Punktwolkeje Termin+ 390 €Dichte Punktwolke als LAS, LAZ oder E57 für CAD und BIM.
Soll-Ist-Vergleichje Termin+ 440 €Abgleich des Bauzustands gegen Planung oder Vortermin.

Warum die Serie günstiger ist als die Summe der Termine.

Der Aufwand steckt in der ersten Mission: Flugplanung, Passpunkte setzen und einmessen, Abstimmung der Auswertung. Ab dem zweiten Termin wird dieselbe Mission nur noch abgeflogen. Diesen Wegfall geben wir als Nachlass weiter — er richtet sich nach der Gesamtzahl der Termine, nicht nach der Laufzeit.

  • ab 12 Terminen−15 %
  • ab 24 Terminen−20 %

Alle Angaben sind unverbindliche Ab-Preise für den Regelfall, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Mindestauftragswert beträgt 200 € netto; davon ausgenommen sind Termine im Rahmenvertrag. Nicht enthalten sind Flugbeschränkungsgebiete und behördliche Zustimmungen, Anfahrten über 30 km, erhöhte Genauigkeitsanforderungen, kurze Reaktionszeiten und besondere Auswertungswünsche. Verbindlich ist ausschließlich das schriftliche Angebot.

Was kostet das?

Baustelle, Bauzeit und gewünschte Ergebnisse eingeben. Der Rechner zeigt Ab-Preise für den Regelfall — jedes Projekt wird danach individuell kalkuliert.

1,2 ha

12.000 m² — Wohnquartier oder Gewerbehalle mit Außenanlagen

14 Monate
Wie oft?

Der Regelfall in der Baubegleitung — ein Zyklus entspricht ungefähr einem Bauabschnitt.

Was soll geliefert werden?
Ab-Preis über 14 Monateab 23.520 30 Termine, netto zzgl. Umsatzsteuer

Das ist kein Angebot. Alle Beträge sind Ab-Preise für den Regelfall. Jedes Projekt kalkulieren wir individuell und nennen den verbindlichen Festpreis im schriftlichen Angebot.

Termin im Rahmenvertrag Befliegung, Orthophoto und Lieferung, Fläche bis 2 ha, Anfahrt bis 30 km
ab 690 €
Geländemodell Nachlieferung zu einer bereits geflogenen Befliegung.
ab 290 €
Je Termin
ab 980 €
× 30 Termine Alle 2 Wochen über 14 Monate
ab 29.400 €
Rahmenvertragsnachlass 20 % Die Flugmission wird einmal geplant und danach identisch wiederholt.
− 5.880 €
Gesamt netto
ab 23.520 €

Das sind ab 784 € je Dokumentationstermin.

Ab-Preise zur ersten Orientierung, netto zzgl. Umsatzsteuer. Der Rechner bildet den Regelfall ab. Nach oben abweichen können unter anderem: Baustellen mit einer Anfahrt über 30 km, Lagen in Flugbeschränkungsgebieten oder Kontrollzonen mit Genehmigungsaufwand, erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Georeferenzierung, kurzfristige Termine, Auswertungen in besonderen Formaten sowie Aufnahmen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Ein verbindlicher Festpreis entsteht erst nach Sichtung des Projekts und steht ausschließlich im schriftlichen Angebot.

Individuelles Angebot anfordern
Normen und Regelwerke

Woran sich das messen lassen muss.

Baudokumentation ist nur so viel wert, wie sie in einer Rechnungsprüfung oder vor Gericht trägt. Diese Regelwerke bestimmen, ob sie das tut — jede Aussage unten ist an der Quelle nachlesbar.

Abrechnung und Nachweis

Eine Baudokumentation ist erst dann etwas wert, wenn sie in einem Streit oder in einer Rechnungsprüfung standhält. Diese drei Stellen entscheiden darüber.

§ 14 Abs. 1 VOB/B

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B — Abrechnung

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen; die Rechnung muss so aufgestellt sein, dass der Auftraggeber sie nachvollziehen kann.

Ein georeferenziertes Orthophoto und ein Geländemodell machen jede Mengenangabe am Modell nachrechenbar — der Prüfer muss nicht glauben, er kann nachmessen.

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ATV DIN 18299:2023-09, Abschnitt 5

VOB Teil C — Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

Die Abrechnung kann nach Zeichnung, nach digitalem Modell oder nach örtlichem Aufmaß erfolgen; das digitale Modell wurde mit der Ausgabe 2023 ausdrücklich aufgenommen.

Damit ist ein aus der Befliegung gerechnetes Geländemodell eine im Regelwerk vorgesehene Abrechnungsgrundlage und keine Hilfskonstruktion, die man erst begründen müsste.

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§ 4 Abs. 10 VOB/B

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B — Ausführung

Der Zustand von Teilen der Leistung ist auf Verlangen einer Vertragspartei gemeinsam festzustellen, bevor sie durch die weitere Ausführung verdeckt werden.

Das ist der Grund, warum die Termine an den Bauzustand gekoppelt werden und nicht nur an den Kalender: Was verfüllt ist, lässt sich nicht nachdokumentieren.

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Genauigkeit und Raumbezug

Eine Zentimeterangabe ohne Bezugssystem und ohne Nachweis ist eine Werbeaussage. Diese beiden Punkte machen daraus eine überprüfbare Zusage.

DIN 18710-1

Ingenieurvermessung — Teil 1: Allgemeine Anforderungen

Die Messgenauigkeit von Objektpunkten wird in Genauigkeitsklassen eingeteilt, getrennt nach Lage und Höhe, beschrieben über die Standardabweichungen der Koordinaten und der Höhe.

Die geforderte Klasse wird vor dem Auftrag festgelegt und nach der Befliegung an unabhängigen Kontrollpunkten belegt. Sie steht im Protokoll, nicht im Prospekt. Die Fassung 2010-09 wurde im August 2025 durch eine Neuausgabe ersetzt.

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ETRS89/UTM32 · DHHN2016 · SAPOS Bayern

Amtlicher Raumbezug in Bayern

Amtliche Geobasisdaten in Bayern liegen in der UTM-Zone 32 unter dem EPSG-Code 25832 vor; Höhen werden im Höhenbezugssystem DHHN2016 geführt, das über das Quasigeoidmodell GCG2016 aus der ellipsoidischen Höhe abgeleitet wird.

Wir fliegen mit RTK-Korrekturdaten des SAPOS-Dienstes und liefern in genau diesem Lage- und Höhenbezug. Die Daten passen ohne Umrechnung auf ALKIS, auf den Lageplan und ins kommunale GIS.

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Datenübergabe und Archivierung

Der häufigste Grund, warum eine vorhandene Baudokumentation im Ernstfall nichts nützt, ist banal: Niemand findet die richtige Datei, oder das Format lässt sich nicht mehr öffnen.

DIN EN ISO 19650-1 und -2

Organisation von Daten zu Bauwerken — Informationsmanagement mit BIM

Informationscontainer in einer gemeinsamen Datenumgebung werden nach einer im Projekt vereinbarten Konvention benannt und tragen zusätzlich Status, Revision und Klassifizierung als Metadaten.

Wir liefern nach der Benennungskonvention des Projekts. Gibt es keine, schlagen wir eine vor und halten sie über die gesamte Bauzeit durch — jede Lieferung ist dann allein am Dateinamen einsortierbar.

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§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB · § 13 Abs. 4 VOB/B

Verjährung von Mängelansprüchen

Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach dem BGB in fünf Jahren ab Abnahme; ist die VOB/B vereinbart, verkürzt sich die Frist auf vier Jahre ab Abnahme der gesamten Leistung.

So lange muss die Dokumentation nicht nur existieren, sondern lesbar und auffindbar bleiben. Deshalb liefern wir Rohdaten zusätzlich zur Auswertung und in Formaten, die keine bestimmte Software voraussetzen.

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Eine DIN-Norm oder eine DIN SPEC beschreibt ein Verfahren — sie verleiht kein Siegel und keine Zertifizierung. Wir arbeiten nach den oben genannten Regelwerken und weisen die erreichte Genauigkeit im Protokoll nach. Wer Ihnen eine „normzertifizierte Genauigkeit“ verspricht, verspricht etwas, das es nicht gibt.

Formate, Dateinamen, Archivierung

Übergabe: was ankommt, wie es heißt, wie lange es bleibt.

Der häufigste Grund, warum eine vorhandene Baudokumentation im Ernstfall nichts nützt, ist banal: Niemand findet die richtige Datei, oder das Format lässt sich nicht mehr öffnen. Beides ist eine Frage der Übergabe, nicht der Aufnahme.

Was geliefert wird — und in welchem Format.

ErgebnisFormatWofür Sie es brauchen
LuftbilderJPG, auf Wunsch DNGRohnachweis mit Zeitstempel und Aufnahmeposition in den Metadaten
OrthophotoGeoTIFF, zusätzlich JPG mit WeltdateiMaßstäbliches Einlesen in CAD und GIS, Überlagerung mit dem Lageplan
GeländemodellGeoTIFF als Rasterhöhenmodell, DXF für CADHöhenauswertung, Schnitte, Soll-Ist-Vergleich
PunktwolkeLAS oder LAZ, alternativ E57Bestandsaufnahme, Weiterverarbeitung in CAD und BIM
3D-ModellOBJ oder PLY, dazu ein Link auf den Browser-ViewerAbstimmung mit Beteiligten ohne CAD-Arbeitsplatz
MassenermittlungPDF-Bericht und CSVPrüfbare Anlage zur Abschlags- oder Schlussrechnung

Dateinamen, die man in fünf Jahren noch versteht.

DIN EN ISO 19650-2 verlangt für die Ablage in einer gemeinsamen Datenumgebung, dass Informationscontainer nach einer im Projekt vereinbarten Konvention benannt sind. Der praktische Nutzen dahinter ist unabhängig von BIM: Ein Dateiname, der Projekt, Urheber, Bauabschnitt, Art des Ergebnisses, Aufnahmedatum und Status trägt, ist auch dann noch einsortierbar, wenn der Ordner verschoben wurde und niemand mehr da ist, der ihn angelegt hat.

  1. ProjektNBG24Projektkürzel des Auftraggebers, über die gesamte Bauzeit unverändert
  2. UrheberDNBWer die Datei erzeugt hat — hier Drohnen Niederbayern
  3. BauwerkBA01Bauabschnitt oder Teilobjekt, bei einer einzelnen Baustelle konstant
  4. TypORTArt des Ergebnisses: ORT Orthophoto, DGM Geländemodell, PTC Punktwolke, RPT Bericht
  5. Datum2026-09-14Aufnahmedatum in ISO 8601, damit die Sortierung nach Namen der Zeitachse entspricht
  6. StatusA1Freigabestatus und Revision nach der Konvention des Projekts
Ergibt zusammengesetztNBG24-DNB-BA01-ORT-2026-09-14-A1.tif

Gibt das Projekt eine eigene Konvention vor, liefern wir in dieser. Gibt es keine, ist das oben unser Vorschlag — entscheidend ist nur, dass sie über die gesamte Bauzeit gleich bleibt.

Was nach dem Projekt bleibt.

Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme; ist die VOB/B vereinbart, verkürzt § 13 Abs. 4 VOB/B die Frist auf vier Jahre. So lange muss die Dokumentation nicht nur existieren, sondern lesbar und auffindbar bleiben. Deshalb übergeben wir die Rohaufnahmen zusätzlich zur Auswertung, in Formaten ohne Softwarebindung, und halten eine Kopie über die Gewährleistungsfrist vor — auf Wunsch mit Löschung zu einem vereinbarten Termin.

Rechtlicher Rahmen

Was Sie dafür regeln müssen: nichts.

Die Frage, die vor der Beauftragung tatsächlich gestellt wird, lautet nicht „darf man das“, sondern „was muss ich dafür tun“. Die Antwort ist in der Regel: nichts. Betrieb, Genehmigungen und Versicherung liegen bei uns — nachfolgend, was das konkret heißt.

Betriebsgrundlage und Qualifikation

Der Betrieb richtet sich nach der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und der delegierten Verordnung 2019/945. Der Betreiber ist beim Luftfahrt-Bundesamt registriert; es liegen der EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 vor. Geflogen wird mit C2-klassifizierten Drohnen, in der Unterkategorie A2 also mit 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen und 5 m im Langsamflugmodus. Lichtbildausweis und Nachweise legen wir vor Projektbeginn vor — viele Bauträger und öffentliche Auftraggeber verlangen das ohnehin.

Verordnung (EU) 2019/947 →

Geografische Gebiete und Genehmigungen

Vor jedem Einsatz wird geprüft, ob die Baustelle in einem geografischen Gebiet mit Einschränkungen liegt — etwa nahe Flugplätzen, Bahnanlagen, Bundesstraßen oder Naturschutzgebieten. Ist eine behördliche Zustimmung nötig, holen wir sie ein und weisen den Vorlauf im Angebot aus, damit der Termin planbar bleibt.

DFS-Drohnenkarte →

Versicherung

Für gewerbliche Drohneneinsätze besteht eine Haftpflichtversicherung über 3 Mio. Euro, die den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/947 entspricht. Den Versicherungsnachweis legen wir auf Anforderung vor der Beauftragung vor; bei öffentlichen Auftraggebern gehört er standardmäßig in die Angebotsunterlagen.

AGB, Ziffer Haftung →

Personen auf der Baustelle

Die Aufnahmen dienen der Dokumentation des Bauzustands, nicht der Beobachtung von Beschäftigten. Wir fliegen so, dass Personen nicht erkennbar sind, und rechnen erkennbare Personen und Kennzeichen aus den Lieferungen heraus, wenn sie sich nicht vermeiden lassen. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle findet nicht statt und ist auch nicht Gegenstand des Auftrags.

§ 22 KunstUrhG →

Nutzungsrechte an den Aufnahmen

Der Auftraggeber erhält an allen gelieferten Aufnahmen und Auswertungen ein Nutzungsrecht für die Zwecke des Projekts, einschließlich der Weitergabe an Planungsbeteiligte, Behörden, Finanzierer und Gerichte. Wir dürfen das Projekt als Referenz zeigen, solange nichts anderes vereinbart ist — dem lässt sich jederzeit formlos und ohne Begründung widersprechen, auch nachträglich. Bei vertraulichen Projekten wird die Referenzverwendung von vornherein ausgeschlossen.

AGB →

Verglichen mit der klassischen Aufnahme.

Warum sich die drohnenbasierte Aufnahme für Baustellen und Abrechnungen rechnet, und wo sie die terrestrische Vermessung nicht ersetzt.

Befliegung mit RTK

  • Aufwand: 30 bis 60 Min. vor Ort läuft parallel zum Baubetrieb, keine Sperrung nötig
  • Datentiefe: flächendeckend Orthophoto und Geländemodell der gesamten Fläche, nicht nur einzelner Punkte
  • Abrechnung: nach digitalem Modell seit der Ausgabe 2023 ausdrücklich in ATV DIN 18299 Abschnitt 5 vorgesehen
  • Sicherheit: kontaktlos niemand muss Böschung, Halde oder Dachfläche betreten
  • Wiederholbarkeit: identische Mission zwei Termine lassen sich deckungsgleich übereinanderlegen

Terrestrische Aufnahme

  • Aufwand: deutlich höher je Fläche bei großen Flächen tage- statt stundenweise
  • Datentiefe: gezielte Einzelpunkte sehr genau an den gemessenen Punkten, dazwischen interpoliert
  • Abrechnung: örtliches Aufmaß ebenfalls in ATV DIN 18299 Abschnitt 5 vorgesehen und unverändert zulässig
  • Sicherheit: Begehung nötig Zugang zu Baugrube, Halde und Dachfläche erforderlich
  • Stärke: unverzichtbar bei Hoheitsaufgaben Grenzvermessung und amtliche Nachweise bleiben Sache des ÖbVI

Die Befliegung ersetzt keine Grenzvermessung und keinen amtlichen Nachweis: Das bleibt Aufgabe des zuständigen Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Sie ersetzt das, was auf Baustellen tatsächlich den Aufwand macht: die flächige Aufnahme von Zuständen und Mengen, immer wieder, über die gesamte Bauzeit.

Die einzelnen Bausteine.

Sechs Leistungen, einzeln buchbar oder als Serie kombiniert. Welche Sie brauchen, hängt an der Rolle und am Bauabschnitt.

Luftaufnahme einer Wohngebiet-Baustelle in Niederbayern für Baufortschrittsdokumentation per Drohne

Baufortschritt dokumentieren

Regelmäßige Überflüge vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe. Zeitreihen, Luftbilder und Fortschrittsberichte.
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Hochauflösendes Orthophoto einer Baustelle in Niederbayern aus der Vogelperspektive

Orthophotos & Lagepläne

Georeferenzierte, maßstabsgetreue Luftbilder für GIS, CAD und BIM: als GeoTIFF in ETRS89/UTM32.
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Tiefenkarte eines photogrammetrischen 3D-Modells aus Drohnenaufnahmen

3D-Modelle & Punktwolken

Photogrammetrische 3D-Modelle als digitaler Zwilling der Baustelle. Export als OBJ, PLY, LAS oder Browser-Viewer.
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Volumenberechnung eines Erdaushubs in Niederbayern per Drohne

Aushub & Volumenberechnung

Massenermittlung für Erdaushub, Schüttgut und Deponien: als prüfbare Anlage zur Abschlags- oder Schlussrechnung.
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Drohneninspektion eines Bauwerks in Niederbayern

Baustelleninspektion

Mängelerkennung, Ausführungsqualität und kritische Bereiche aus der Luft: sicher, schnell und ohne Gerüst.
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DJI Vermessungsdrohne neben RTK-Basisstation für die Drohnenvermessung

Vermessung, Fläche & Aushub

Flächen, Gelände und Massen auf 2 bis 3 cm genau aufmessen. Bestandsplan, Höhenmodell und Massenabrechnung für Aushub, Schüttgut und Deponien.
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Unsere wichtigsten Einsatzgebiete für Baudokumentation.

Wir bieten professionelle Drohnen-Dienstleistungen in ganz Niederbayern, Oberbayern und der Oberpfalz. Wählen Sie Ihre Region, um Details, Preise und Referenzen vor Ort zu sehen.

Fragen zur Baudokumentation per Drohne.

Was kostet eine Baudokumentation per Drohne?

Ein einzelner Termin beginnt bei 599 € netto für eine Baustelle bis einem Hektar und enthält die Anfahrt bis 30 Kilometer, die Befliegung, das Orthophoto und die Lieferung der Aufnahmen. Größere Flächen kosten 899 € bis drei, 1.299 € bis acht und 2.199 € bis zwanzig Hektar. Innerhalb eines laufenden Rahmenvertrags beginnt der Termin bei 690 € netto bis zwei Hektar, weil die Flugmission nur einmal geplant und danach identisch wiederholt wird; ab zwölf Terminen sinkt der Terminpreis um 15 Prozent, ab vierundzwanzig um 20 Prozent. Geländemodell, Punktwolke und Soll-Ist-Vergleich kommen als Auswertungen je Termin hinzu.

Wie oft sollte eine Baustelle dokumentiert werden?

Der Regelfall in der Baubegleitung ist ein Termin alle zwei Wochen, weil ein solcher Zyklus ungefähr einem Bauabschnitt entspricht. Für das Reporting an Investoren und Banken genügt meist ein monatlicher Termin. Unabhängig vom Kalendertakt gibt es Zustände, die vor der Verdeckung aufgenommen werden müssen: Baugrubensohle, Leitungsgräben, Dachflächen vor der Abdichtung und Unterbau vor der Pflasterung.

Ist ein drohnenbasiertes Aufmaß als Abrechnungsgrundlage zulässig?

Ja. Nach § 14 Absatz 1 VOB/B muss der Auftragnehmer prüfbar abrechnen, ohne ein bestimmtes Messverfahren vorzuschreiben. Abschnitt 5 der ATV DIN 18299 nennt seit der Ausgabe 2023 ausdrücklich das digitale Modell neben der Zeichnung und dem örtlichen Aufmaß als Grundlage der Abrechnung. Ein aus der Befliegung gerechnetes Geländemodell ist damit eine im Regelwerk vorgesehene Abrechnungsgrundlage.

Wie genau sind die Ergebnisse und wie wird das nachgewiesen?

Die erreichbare Genauigkeit hängt von Flughöhe, Passpunkten und Geländebeschaffenheit ab und wird deshalb je Projekt vereinbart, nicht pauschal zugesagt. DIN 18710-1 teilt die Messgenauigkeit in Genauigkeitsklassen ein, getrennt nach Lage und Höhe und beschrieben über die Standardabweichungen. Wir belegen die tatsächlich erreichte Abweichung nach jeder Befliegung an unabhängigen Kontrollpunkten und liefern das Protokoll mit. Die Zahl steht im Nachweis, nicht im Prospekt.

In welchem Koordinatensystem werden die Daten geliefert?

In dem, das in Bayern amtlich gilt: Lagekoordinaten in ETRS89/UTM-Zone 32 unter dem EPSG-Code 25832, Höhen im System DHHN2016. Geflogen wird mit RTK-Korrekturdaten des bayerischen SAPOS-Dienstes. Dadurch passen die Daten ohne Umrechnung auf ALKIS, auf den Lageplan und in kommunale GIS-Systeme.

In welchen Formaten werden die Daten geliefert und wie heißen die Dateien?

Orthophotos als GeoTIFF, Geländemodelle als GeoTIFF oder DXF, Punktwolken als LAS, LAZ oder E57, 3D-Modelle als OBJ oder PLY, Massenermittlungen als PDF und CSV, Luftbilder als JPG mit Zeitstempel und Position in den Metadaten. Benannt wird nach der im Projekt vereinbarten Konvention, wie sie DIN EN ISO 19650-2 für Informationscontainer vorsieht. Gibt es keine, schlagen wir eine vor und halten sie über die gesamte Bauzeit durch.

Welche Bauzustände müssen zwingend dokumentiert werden?

Alle Zustände, die durch die weitere Ausführung verdeckt werden. Nach § 4 Absatz 10 VOB/B kann jede Vertragspartei verlangen, den Zustand von Teilen der Leistung gemeinsam festzustellen, bevor sie verdeckt werden. In der Praxis sind das die Baugrubensohle vor der Sauberkeitsschicht, Leitungsgräben und Abdichtungen vor der Verfüllung, die Dachfläche vor Dämmung und Abdichtung sowie der Unterbau vor der Pflasterung.

Wer ist für die Baudokumentation verantwortlich?

Die Dokumentation des Bauablaufs, etwa als Bautagebuch, ist nach Anlage 10 der HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 8 und damit Sache der Objektüberwachung. Davon unabhängig kann jede Vertragspartei nach § 4 Absatz 10 VOB/B eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen. Bauherren, die sich nicht allein auf die Bauleitung verlassen wollen, beauftragen die Bilddokumentation zusätzlich und unabhängig.

Wie lange muss eine Baudokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens für die Dauer der Gewährleistung. Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme; ist die VOB/B vereinbart, verkürzt § 13 Absatz 4 VOB/B die Frist auf vier Jahre ab Abnahme der gesamten Leistung. In dieser Zeit müssen die Daten nicht nur existieren, sondern lesbar und auffindbar bleiben.

Braucht man für den Drohnenflug über einer Baustelle eine Genehmigung?

Das hängt vom Standort ab, und darum kümmern wir uns. Der Betrieb richtet sich nach der Verordnung (EU) 2019/947. Für geografische UAS-Gebiete in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben besteht beim Luftamt Südbayern eine Allgemeinverfügung vom 15. März 2024. Ist darüber hinaus eine Einzelzustimmung nötig, etwa nahe Flugplätzen oder Bahnanlagen, holen wir sie ein und weisen den Vorlauf im Angebot aus.

Dürfen Beschäftigte auf der Baustelle mit aufgenommen werden?

Die Aufnahmen dienen der Dokumentation des Bauzustands, nicht der Beobachtung von Personen. Wir fliegen so, dass Beschäftigte nicht erkennbar sind, und rechnen erkennbare Personen und Kennzeichen aus den Lieferungen heraus, wenn sie sich nicht vermeiden lassen. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle findet nicht statt und ist auch nicht Gegenstand des Auftrags.

Können die Daten in CAD und BIM importiert werden?

Ja. Orthophotos als GeoTIFF und Punktwolken als LAS oder E57 lassen sich direkt in AutoCAD, Revit, ArchiCAD und QGIS einlesen. Weil die Daten georeferenziert sind, liegen sie nach dem Import ohne manuelles Einpassen an der richtigen Stelle.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Befliegungen brauchen Sicht, wenig Wind und keinen Niederschlag. Bei Regen, Sturm oder dichtem Nebel verschieben wir den Termin kostenlos. Bei Serienterminen wird von vornherein ein Ausweichtag mitgeplant, damit ein Termin nicht ganz ausfällt, gerade zwischen November und Februar, wenn die nutzbaren Fenster kürzer sind.

Serie planen oder Einzeltermin?

Beschreiben Sie Bauvorhaben, Fläche und geplante Bauzeit. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot mit allen Terminen der Serie.

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Alle Termine vorab
CAD/BIM-kompatibel
Ganz Niederbayern
Persönlich für Sie da+49 8544 3670005