Die kurze Antwort

Vier Eigenschaften, sonst nichts.

Ob eine Baudokumentation später trägt, entscheidet sich nicht an der Bildqualität. Es entscheidet sich daran, ob vier Eigenschaften erfüllt sind — und alle vier sind eine Frage der Planung, nicht der Kamera.

  1. Datiert. Jede Aufnahme trägt einen unveränderten Zeitstempel und eine Position in den Metadaten. Rohdaten bleiben erhalten, nicht nur die zugeschnittene Fassung im Bericht.
  2. Regelmäßig. Ein fester Takt macht aus Einzelbildern eine Chronologie. Erst dadurch lässt sich sagen, wann etwas entstanden ist — nicht nur, dass es existiert.
  3. Wiederholbar. Gleiche Flughöhe, gleiche Bahnen, gleicher Bildwinkel. Zwei Aufnahmen aus verschiedenen Positionen lassen sich nicht vergleichen, zwei aus derselben schon.
  4. Vollständig. Die Lücke zwischen zwei Terminen ist der Zeitraum, in dem später nichts belegt ist. Sie ist die eigentliche Kennzahl einer Dokumentation.

Alle vier Punkte laufen auf dieselbe Entscheidung hinaus: in welchem Abstand geflogen wird. Das ist gleichzeitig die Frage, an der sich der Preis entscheidet — deshalb steht der Rechner gleich hier und nicht am Ende.

Was kostet das?

Baustelle, Bauzeit und gewünschte Ergebnisse eingeben. Der Rechner zeigt Ab-Preise für den Regelfall — jedes Projekt wird danach individuell kalkuliert.

1,2 ha

12.000 m² — Wohnquartier oder Gewerbehalle mit Außenanlagen

14 Monate
Wie oft?

Der Regelfall in der Baubegleitung — ein Zyklus entspricht ungefähr einem Bauabschnitt.

Was soll geliefert werden?
Ab-Preis über 14 Monateab 23.520 30 Termine, netto zzgl. Umsatzsteuer

Das ist kein Angebot. Alle Beträge sind Ab-Preise für den Regelfall. Jedes Projekt kalkulieren wir individuell und nennen den verbindlichen Festpreis im schriftlichen Angebot.

Termin im Rahmenvertrag Befliegung, Orthophoto und Lieferung, Fläche bis 2 ha, Anfahrt bis 30 km
ab 690 €
Geländemodell Nachlieferung zu einer bereits geflogenen Befliegung.
ab 290 €
Je Termin
ab 980 €
× 30 Termine Alle 2 Wochen über 14 Monate
ab 29.400 €
Rahmenvertragsnachlass 20 % Die Flugmission wird einmal geplant und danach identisch wiederholt.
− 5.880 €
Gesamt netto
ab 23.520 €

Das sind ab 784 € je Dokumentationstermin.

Ab-Preise zur ersten Orientierung, netto zzgl. Umsatzsteuer. Der Rechner bildet den Regelfall ab. Nach oben abweichen können unter anderem: Baustellen mit einer Anfahrt über 30 km, Lagen in Flugbeschränkungsgebieten oder Kontrollzonen mit Genehmigungsaufwand, erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Georeferenzierung, kurzfristige Termine, Auswertungen in besonderen Formaten sowie Aufnahmen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Ein verbindlicher Festpreis entsteht erst nach Sichtung des Projekts und steht ausschließlich im schriftlichen Angebot.

Individuelles Angebot anfordern

Das Intervall ist die Entscheidung.

Wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich — diese Wahl bestimmt, was die Dokumentation später leisten kann. Nicht, weil mehr Bilder besser wären, sondern weil drei konkrete Ansprüche einen datierten Stand voraussetzen.

Abschlagsrechnung Nach § 16 Abs. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen in Höhe der nachgewiesenen Leistung zu zahlen — belegt durch eine prüfbare Aufstellung. Ein datiertes Orthophoto ist ein Aufmaß, das niemand nachrechnen muss.
Behinderungsanzeige§ 6 Abs. 1 VOB/B verlangt die Anzeige unverzüglich. Wer im Streit über die Bauzeit belegen will, ab wann eine Fläche blockiert war, braucht den Stand von davor und danach.
Bautagebuch Die Dokumentation des Bauablaufs ist in der Anlage 10 zur HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 8. Bilder ersetzen kein Bautagebuch — aber ein Bautagebuch ohne Bilder ist schwer zu verteidigen.

Praktisch heißt das: Zwei Wochen sind der Regelfall in der Baubegleitung, weil ein Zyklus ungefähr einem Bauabschnitt entspricht und zum Rhythmus der Baubesprechung passt. Wöchentlich lohnt sich, wenn mehrere Gewerke parallel arbeiten oder der Terminplan eng ist. Monatlich reicht für das Reporting an Investoren — für den Nachweis einer Bauzeitverzögerung ist es zu grob.

Was kein Regeltakt leistet, egal wie eng er ist: die Zustände zu erfassen, die nur wenige Tage sichtbar sind. Bewehrung vor der Betonage, Abdichtung vor der Verfüllung, Unterspannbahn vor der Eindeckung — diese Termine gehören zusätzlich in den Plan und richten sich nach dem Bauablauf, nicht nach dem Kalender. Welche das sind, steht im nächsten Abschnitt.

Die Termine ohne zweite Chance.

Der Regeltakt deckt den normalen Bauablauf ab. Daneben gibt es Zustände, die innerhalb weniger Stunden verschwinden — und für die das Regelwerk deshalb einen eigenen Mechanismus vorsieht. § 4 Abs. 10 VOB/B formuliert das knapp:

„Der Zustand von Teilen der Leistung ist auf Verlangen gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen."

§ 4 Abs. 10 VOB/B

Das Recht auf diese gemeinsame Feststellung steht beiden Seiten zu — genutzt wird es selten, weil im Tagesgeschäft niemand daran denkt. Ein Terminplan, der diese Momente vorab benennt, löst genau dieses Problem.

BauzustandLetzter MomentWas ohne Aufnahme fehlt
Baugrubensohlevor der SauberkeitsschichtGründungssohle, Bodenart, Wasserhaltung
Bewehrungvor der BetonageLage, Stoßlängen, Betondeckung
Abdichtung und Perimeterdämmungvor der Verfüllungder Nachweis im teuersten Kellerstreit
Leitungen im Erdreichvor der VerfüllungTrassen und Tiefen für Bestandsplan und Aufmaß
Dachaufbauvor der EindeckungUnterspannbahn, Konterlattung, Anschlüsse
Installationenvor dem EstrichLeitungsverlauf im gesamten Geschoss
Dämmebenevor der VerkleidungDicke, Dübelbild, Brandriegel

Zwei dieser Termine sind aus der Luft deutlich schneller als am Boden: die Aufnahme der Aushubmassen, weil eine Grube in einem Überflug vollständig erfasst ist statt in zwei Tagen Tachymeterarbeit, und der Dachaufbau vor der Eindeckung, der vom Boden aus schlicht nicht einsehbar ist. Alles, was in Schlitzen, Schächten und unter dem Estrich liegt, bleibt dagegen Handarbeit am Boden. Eine ehrliche Planung mischt beides.

Was ein Bild später wert ist.

Fotos sind im Zivilprozess kein eigenständiges Beweismittel, sondern Augenscheinsobjekte — das Gericht würdigt sie frei. Ihr Gewicht hängt deshalb davon ab, wie schwer sie sich bestreiten lassen. Drei Punkte entscheiden darüber.

Unveränderte Rohdaten Original-JPG oder DNG mit vollständigen EXIF-Daten, nicht die per Messenger verschickte Kopie. Bearbeitete Bilder sind nicht wertlos, aber angreifbar — und die Beweislast liegt dann bei dem, der sie vorlegt.
Verortung Eine GPS-Position im Bild beantwortet die Frage „welche Baustelle, welche Ecke" ohne Diskussion. Bei georeferenzierten Orthophotos ist jeder Pixel messbar, nicht nur sichtbar.
Lückenlose Reihe Eine durchgehende Serie ist schwerer anzugreifen als ein Einzelbild: Wer ein Datum bestreiten will, muss die gesamte Chronologie bestreiten.

Zwei Vorschriften machen aus einer guten Dokumentation einen konkreten Vorteil. Nach § 650g BGB wird bei einer Zustandsfeststellung vermutet, dass ein offenkundiger Mangel, der dort nicht aufgeführt ist, erst danach entstanden ist und vom Besteller zu verantworten ist. Die Vermutung kehrt die Beweislast um — und sie wirkt nur, wenn der Zustand tatsächlich festgehalten wurde. Und wenn Beweismittel verloren zu gehen drohen, etwa weil weitergebaut wird, erlaubt § 485 ZPO das selbständige Beweisverfahren. Das dauert allerdings Monate und kostet Vorschuss — ein vorhandener Bildstand erspart es im günstigen Fall ganz.

Wie lange aufbewahren? Mängelansprüche an Bauwerken verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme; ist die VOB/B vereinbart, verkürzt § 13 Abs. 4 VOB/B das auf vier Jahre. Die Dokumentation muss also mindestens so lange verfügbar bleiben — in lesbarem Format, nicht auf einer Festplatte in der Schublade.

In Bayern konkret.

Die Bayerische Bauordnung setzt drei Termine, die ohnehin im Kalender stehen und sich als Anker für die Dokumentation anbieten. Nach Art. 68 Abs. 7 BayBO müssen Grundfläche und Höhenlage vor Baubeginn abgesteckt sein. Art. 68 Abs. 8 verlangt die schriftliche Baubeginnsanzeige mindestens eine Woche vorher — und Art. 78 Abs. 2 BayBO die Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme mindestens zwei Wochen vorher. Wer diese drei Daten kennt, hat den Rahmen des Dokumentationsplans schon festgelegt. Die amtlichen Vordrucke stellt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereit.

Für die Georeferenzierung gibt es in Bayern eine Besonderheit, die vielen Bauherren nicht bekannt ist: Der Positionierungsdienst SAPOS des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung liefert aus 38 Referenzstationen landesweit Korrekturdaten. Der Dienst HEPS erreicht damit eine Echtzeitgenauigkeit von ein bis zwei Zentimetern in der Lage und zwei bis drei Zentimetern in der Höhe, direkt im amtlichen Bezugssystem ETRS89. Eine RTK-gestützte Befliegung liefert damit Bilder, die nicht nur zeigen, sondern messen — und deren Lage sich gegen das Liegenschaftskataster im BayernAtlas prüfen lässt.

Zum Flugbetrieb: Baustellen liegen häufig innerhalb geografischer Gebiete mit Einschränkungen — Naturschutzgebiete entlang von Donau und Ilz, Schutzbereiche um Krankenhäuser, Kontrollzonen. Luftfahrtbehörde für Niederbayern ist das Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, das zugleich für Oberbayern und Schwaben zuständig ist; dort wird auch die Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen UAS-Gebiet beantragt. Auf der Baustelle selbst gilt außerdem die DSGVO: Beschäftigte müssen vorab informiert werden, und eine dauerhafte Überwachung, die faktisch zur Leistungskontrolle wird, ist unzulässig. Geplante Überflüge in festem Takt sind genau deshalb unproblematisch — sie erfassen den Bauzustand, nicht das Verhalten von Personen.

Fachliche Anlaufstellen für Bauherren in der Region: die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führen die Listen der Sachverständigen, die IHK Niederbayern und die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bestellen und vereidigen Sachverständige für Bauwesen. Wie viel gebaut wird, zeigt das Bayerische Landesamt für Statistik: 15 325 genehmigte Wohnungen in Bayern im ersten Quartal 2026, ein Plus von 12,1 Prozent — während das Genehmigungsvolumen in Niederbayern im selben Zeitraum um 4,1 Prozent zurückging.

Wie das in der Praxis aussieht.

Beim Wohnquartier Wohnquartier in Hutthurm — 23 QNG-zertifizierte Wohnungen im KFW40-Standard für die Pro Immo GmbH — läuft die Dokumentation über die gesamte Bauzeit im festen Takt: identische Missionen, gleiche Flughöhe, gleiche Bahnen. Aus jedem Termin entstehen Luftbilder, ein Orthophoto und ein 3D-Modell desselben Ausschnitts. Weil die Aufnahmeparameter zwischen den Terminen nicht wechseln, lassen sich zwei Stände pixelgenau übereinanderlegen.

Dass sich derselbe Ansatz auch rein rechnerisch nutzen lässt, zeigt die Haldenvermessung in Deggendorf: RTK-gestützte Befliegung, rasterbasierte Auswertung gegen eine definierte Bezugsfläche, prüfbarer Bericht innerhalb von 24 Stunden. Auf der Baustelle ist das derselbe Mechanismus — nur heißt das Ergebnis dort Aushubmasse statt Haldenvolumen.

Wir dokumentieren Baustellen in ganz Niederbayern, mit Schwerpunkt in den Landkreisen Passau, Deggendorf, Landshut und Straubing-Bogen. Der Ablauf steht auf der Seite zur Baufortschrittsdokumentation.

Häufige Fragen.

Wie oft sollte man den Baufortschritt dokumentieren?

In der Baubegleitung hat sich ein Abstand von zwei Wochen als Regelfall etabliert, weil ein Zyklus ungefähr einem Bauabschnitt entspricht und zum Rhythmus der Baubesprechung passt. Wöchentlich ist sinnvoll, wenn mehrere Gewerke parallel arbeiten oder der Terminplan eng ist. Ein monatlicher Abstand reicht für das Reporting an Investoren, ist aber zu grob, um eine Bauzeitverzögerung tagesgenau zu belegen. Unabhängig vom Regelintervall müssen die Termine für verdeckte Leistungen zusätzlich gesetzt werden.

Wie dokumentiert man einen Baufortschritt richtig?

Vier Eigenschaften entscheiden: Die Aufnahmen müssen datiert sein und ihre Metadaten behalten, in festem Takt entstehen, aus identischen Positionen wiederholbar sein und den Bauablauf ohne große Lücken abdecken. Praktisch bedeutet das, alle Termine vor Baubeginn festzulegen, bei jedem Termin dieselbe Flugmission zu fliegen und die unveränderten Rohdaten zusammen mit dem aufbereiteten Bericht zu archivieren.

Wer ist für die Baudokumentation verantwortlich?

Die Dokumentation des Bauablaufs, zum Beispiel als Bautagebuch, ist nach Anlage 10 der HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 8 und damit Sache der Objektüberwachung. Davon unabhängig hat jede Vertragspartei nach § 4 Abs. 10 VOB/B das Recht, eine gemeinsame Zustandsfeststellung zu verlangen, bevor Teile der Leistung durch die weitere Ausführung verdeckt werden. Bauherren, die auf Nummer sicher gehen wollen, beauftragen die Bilddokumentation deshalb zusätzlich und unabhängig.

Sind Drohnenfotos vor Gericht als Beweis zulässig?

Fotos sind im Zivilprozess Augenscheinsobjekte, die das Gericht frei würdigt. Ihr Gewicht hängt davon ab, wie schwer sie sich bestreiten lassen. Unveränderte Rohdaten mit Zeitstempel und GPS-Position, eine lückenlose Serie und identische Aufnahmeparameter über alle Termine hinweg machen eine Dokumentation deutlich belastbarer als einzelne Handyfotos. Bei georeferenzierten Orthophotos kommt hinzu, dass sich Strecken und Flächen direkt aus dem Bild messen lassen.

Wie lange muss eine Baudokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens für die Dauer der Gewährleistung. Mängelansprüche an Bauwerken verjähren nach § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme; ist die VOB/B vereinbart, verkürzt § 13 Absatz 4 VOB/B die Frist auf vier Jahre ab Abnahme der gesamten Leistung. Die Daten müssen in dieser Zeit nicht nur existieren, sondern auch lesbar und auffindbar bleiben.

Was kostet eine Baufortschrittsdokumentation per Drohne?

Ein einzelner Dokumentationstermin beginnt ab 890 Euro netto für eine Baustelle bis einem Hektar, inklusive Anfahrt bis 30 Kilometer, Überflug und Lieferung der Luftbilder. Innerhalb eines laufenden Rahmenvertrags beginnt der Termin bei 690 Euro netto bis zwei Hektar, weil die Flugmission nur einmal geplant und danach identisch wiederholt wird. Ab zwölf Terminen sinkt der Terminpreis um 15 Prozent, ab vierundzwanzig um 20 Prozent. Geländemodell, Punktwolke und Soll-Ist-Vergleich kommen als Auswertungen je Termin hinzu. Alle genannten Beträge sind Ab-Preise zur Orientierung; der verbindliche Festpreis wird für jedes Projekt individuell kalkuliert und steht im schriftlichen Angebot.

Darf man mit einer Drohne über eine Baustelle fliegen?

Gewerbliche Flüge über einer Baustelle sind zulässig, wenn die Regeln der EU-Drohnenverordnung eingehalten werden, eine Haftpflichtversicherung besteht und der Bauherr als Verfügungsberechtigter zustimmt. Liegt die Baustelle in einem geografischen Gebiet mit Einschränkungen, etwa in einer Kontrollzone oder einem Schutzgebiet, ist eine Genehmigung erforderlich; in Südbayern ist dafür das Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern zuständig. Beschäftigte auf der Baustelle sind vorab zu informieren, eine dauerhafte Verhaltens- oder Leistungskontrolle ist unzulässig.

Dokumentationsplan für Ihre Baustelle?

Nennen Sie uns Bauart, Baubeginn und geplante Bauzeit — Sie erhalten alle Termine auf einmal, damit die Drohne fest in Ihrer Baustellenplanung steht.

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Rohdaten inklusive
Ganz Niederbayern
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