Die Bayerische Bauordnung setzt drei Termine, die ohnehin im Kalender stehen und sich als Anker für die Dokumentation anbieten. Nach Art. 68 Abs. 7 BayBO müssen Grundfläche und Höhenlage vor Baubeginn abgesteckt sein. Art. 68 Abs. 8 verlangt die schriftliche Baubeginnsanzeige mindestens eine Woche vorher — und Art. 78 Abs. 2 BayBO die Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme mindestens zwei Wochen vorher. Wer diese drei Daten kennt, hat den Rahmen des Dokumentationsplans schon festgelegt. Die amtlichen Vordrucke stellt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bereit.
Für die Georeferenzierung gibt es in Bayern eine Besonderheit, die vielen Bauherren nicht bekannt ist: Der Positionierungsdienst SAPOS des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung liefert aus 38 Referenzstationen landesweit Korrekturdaten. Der Dienst HEPS erreicht damit eine Echtzeitgenauigkeit von ein bis zwei Zentimetern in der Lage und zwei bis drei Zentimetern in der Höhe, direkt im amtlichen Bezugssystem ETRS89. Eine RTK-gestützte Befliegung liefert damit Bilder, die nicht nur zeigen, sondern messen — und deren Lage sich gegen das Liegenschaftskataster im BayernAtlas prüfen lässt.
Zum Flugbetrieb: Baustellen liegen häufig innerhalb geografischer Gebiete mit Einschränkungen — Naturschutzgebiete entlang von Donau und Ilz, Schutzbereiche um Krankenhäuser, Kontrollzonen. Luftfahrtbehörde für Niederbayern ist das Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, das zugleich für Oberbayern und Schwaben zuständig ist; dort wird auch die Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen UAS-Gebiet beantragt. Auf der Baustelle selbst gilt außerdem die DSGVO: Beschäftigte müssen vorab informiert werden, und eine dauerhafte Überwachung, die faktisch zur Leistungskontrolle wird, ist unzulässig. Geplante Überflüge in festem Takt sind genau deshalb unproblematisch — sie erfassen den Bauzustand, nicht das Verhalten von Personen.
Fachliche Anlaufstellen für Bauherren in der Region: die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führen die Listen der Sachverständigen, die IHK Niederbayern und die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bestellen und vereidigen Sachverständige für Bauwesen. Wie viel gebaut wird, zeigt das Bayerische Landesamt für Statistik: 15 325 genehmigte Wohnungen in Bayern im ersten Quartal 2026, ein Plus von 12,1 Prozent — während das Genehmigungsvolumen in Niederbayern im selben Zeitraum um 4,1 Prozent zurückging.